EINE FAHRSCHULE – ALLE KLASSEN
Wir bilden in allen Klassen aus
Folgende Mindestalter gelten für die Klassen:
Ab 15 Jahre | Mofa und AM |
Ab 16 Jahre | A1, L und T |
Ab 17 Jahre | BF17- Begleitendes Fahren mit 17 in Verbindung mit B197/BE/B78 |
Ab 18 Jahre | A2, B, B78, B197, C1, C1E |
Ab 21 Jahre | C, CE, D1, D1E, D, DE und A80 |
Ab 24 Jahre | A (offene Klasse) / oder als Stufenvariante früher |
Ab 25 Jahre | B196 |
FÜR ALLE | Theorieprüfung frühestens 3 Monate und Praxis 1 Monat vor dem Geburtstag |
Roller / Führerscheinklasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
- Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
- Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S
Mindestalter: 15 Jahre
Motorrad / Führerscheinklasse A1
Krafträder mit
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Eingeschlossen: AM
Mindestalter: 16 Jahre
Motorrad / Führerscheinklasse A2
Krafträder mit
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW / kg
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Eingeschlossen: AM, A1
Mindestalter: 18 Jahre
Motorrad / Führerscheinklasse A
Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
- offene Motorradklasse
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Eingeschlossen: AM, A1 und A2
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Auto / Führerscheinklasse B
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
- zG max. 3 500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3 500
Eingeschlossen: AM, L
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF 17)
Auto / Führerscheinklasse B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3 500 kg, aber max. 4 250 kg
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF 17)
Auto / Führerscheinklasse BE
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3 500 kg
- Zug max. 7000 kg
Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)
Lkw / Führerscheinklasse C1
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
- zG über 3 500 kg bis max. 7 500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre
Lkw / Führerscheinklasse C1E
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12 000 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 3 500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12 000 kg
Vorbesitz Klasse C1
Mindestalter: 18 Jahre
Lkw / Führerscheinklasse C
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
- zG über 3 500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz Klasse B
Eingeschlossen: C1
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Lkw / Führerscheinklasse CE
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz Klasse C
Eingeschlossen: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Bus / Führerscheinklasse D1
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
- Länge max. 8 m
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz Klasse B
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Bus / Führerscheinklasse D1E
Kfz der Klasse D1 mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz Klasse D1
Eingeschlossen: BE, sowie C1E bei Vorbesitz C1
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Bus / Führerscheinklasse D
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- für mehr als 16 Personen außer dem Fahrer
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz Klasse B
Eingeschlossen: D1
Mindestalter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre.Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.
Bus / Führerscheinklasse DE
Kfz der Klasse D mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz Klasse B
Eingeschlossen: BE, D1E, sowie C1E bei Vorbesitz C1
Mindestalter: 18, 20, 21 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.
Traktor / Führerscheinklasse L
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
- mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
Mindestalter: 16 Jahre
Traktor / Führerscheinklasse T
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Eingeschlossen: L, AM
Mindestalter: 16 Jahre
B78
Erlaubt das Führen von KFZ bis ZG 3500 KG mit Automatikgetriebe.
B196
Erlaubt das Führen von Leichtkrafträdern bis 125ccm Hubraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Mindestalter 25 Jahre und mindestens 5 Jahre im Vorbesitz der Klasse B
Ausbildung: mindestens 5 Doppelstunden (10 Fahrstunden) praktischer und 4 Einheiten zu je 90 Minuten theoretischer Unterricht.
B197
Seit 1.4.2021 erlaubt er die Prüfung und die Ausbildung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren. Innerhalb der Fahrausbildung müssen mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen gefahren werden und danach eine 15-minütige Schaltkompetenzprüfung abgelegt werden.
Im Anschluss an die eigentliche Fahrprüfung, die auf einem Automatikfahrzeug stattfindet, darf nun sowohl Automatik als auch ein Schaltfahrzeug geführt werden.
-Kombinierbar mit BF17
A80
Mindestalter 21 Jahre.
Die Fahrprüfung wird auf einem Motorrad der Klasse A abgelegt.
Bis zur Vollendung des 24 Lebensjahres dürfen allerdings maximal Fahrzeuge der Klasse A2 geführt werden (35KW/48PS). Mit dem 24 Geburtstag wird A80 automatisch zur offenen Klasse A.
Schließt ein: AM, A1, A2