Wir bilden in allen Klassen aus

Alle wichtigen Informationen zu den Führerscheinklassen…

Die folgenden Infos zu den verschiedenen Führerscheinklassen sind erst ab dem 19.01.2013 gültig.

Roller / Führerscheinklasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige Leicht-Kfz mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor
  • Leermasse max. 350 kg

Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S
Mindestalter: 16 Jahre

Motorrad / Führerscheinklasse A1

Krafträder mit

  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW

Eingeschlossen: AM
Mindestalter: 16 Jahre
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

Motorrad / Führerscheinklasse A2

Krafträder mit

  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW / kg

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Eingeschlossen: AM, A1
Mindestalter: 18 Jahre

Motorrad / Führerscheinklasse A

Krafträder mit

  • Hubraum über 50 cm³ oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Eingeschlossen: AM, A1 und A2
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

Auto / Führerscheinklasse B

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit

  • zG max. 3 500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung

  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3 500

Eingeschlossen: AM, L
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF 17)

Auto / Führerscheinklasse 96

Kfz der Klasse B mit Anhänger mit

  • zG des Anhängers über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination über 3 500 kg, aber max. 4 250 kg

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF 17)

Auto / Führerscheinklasse BE

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3 500 kg

Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)

Lkw / Führerscheinklasse C1

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit

  • zG über 3 500 kg bis max. 7 500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg zG

Vorbesitz Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre

Lkw / Führerscheinklasse C1E

Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • zG Anhänger über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination max. 12 000 kg

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • zG Anhänger über 3 500 kg
  • zG der Fahrzeugkombination max. 12 000 kg

Vorbesitz Klasse C1
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“
Mindestalter: 18 Jahre

Lkw / Führerscheinklasse C

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit

  • zG über 3 500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg zG

Vorbesitz Klasse B
Eingeschlossen: C1
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

Lkw / Führerscheinklasse CE

Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • zG Anhänger über 750 kg

Vorbesitz Klasse C
Eingeschlossen: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung

Bus / Führerscheinklasse D1

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A

  • für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
  • Länge max. 8 m
  • mit Anhänger bis 750 kg zG

Vorbesitz Klasse B
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung

Bus / Führerscheinklasse D1E

Kfz der Klasse D1 mit Anhänger

  • zG Anhänger über 750 kg

Vorbesitz Klasse D1
Eingeschlossen: BE, sowie C1E bei Vorbesitz C1
Wegfall der Bestimmungen „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ und „zG der Kombination max. 12 000 kg“
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung

Bus / Führerscheinklasse D

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A

  • für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
  • mit Anhänger bis 750 kg zG

Vorbesitz Klasse B
Eingeschlossen: D1
Mindestalter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre.Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.

Bus / Führerscheinklasse DE

Kfz der Klasse D mit Anhänger

  • zG Anhänger über 750 kg

Vorbesitz Klasse B
Eingeschlossen: BE, D1E, sowie C1E bei Vorbesitz C1
Mindestalter: 18, 20, 21 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.

Traktor / Führerscheinklasse L

Zugmaschinen

  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
  • mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h
  • auch mit Anhänger

Mindestalter: 16 Jahre

Traktor / Führerscheinklasse T

Zugmaschinen

  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 60 km/h
  • für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
  • auch mit Anhänger

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
  • auch mit Anhänger

Eingeschlossen: L
Die Klasse AM wird nicht mehr miterteilt
Mindestalter: 16 Jahre