Wir bilden in allen Klassen aus
Alle wichtigen Informationen zu den Führerscheinklassen…
Die folgenden Infos zu den verschiedenen Führerscheinklassen sind erst ab dem 19.01.2013 gültig.
Roller / Führerscheinklasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
- Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
- Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S
Mindestalter: 16 Jahre
Motorrad / Führerscheinklasse A1
Krafträder mit
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Eingeschlossen: AM
Mindestalter: 16 Jahre
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Motorrad / Führerscheinklasse A2
Krafträder mit
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW / kg
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Eingeschlossen: AM, A1
Mindestalter: 18 Jahre
Motorrad / Führerscheinklasse A
Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Eingeschlossen: AM, A1 und A2
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Auto / Führerscheinklasse B
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
- zG max. 3 500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3 500
Eingeschlossen: AM, L
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF 17)
Auto / Führerscheinklasse 96
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3 500 kg, aber max. 4 250 kg
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF 17)
Auto / Führerscheinklasse BE
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3 500 kg
Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)
Lkw / Führerscheinklasse C1
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
- zG über 3 500 kg bis max. 7 500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre
Lkw / Führerscheinklasse C1E
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12 000 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 3 500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12 000 kg
Vorbesitz Klasse C1
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“
Mindestalter: 18 Jahre
Lkw / Führerscheinklasse C
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
- zG über 3 500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz Klasse B
Eingeschlossen: C1
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Lkw / Führerscheinklasse CE
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz Klasse C
Eingeschlossen: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Bus / Führerscheinklasse D1
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
- Länge max. 8 m
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz Klasse B
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Bus / Führerscheinklasse D1E
Kfz der Klasse D1 mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz Klasse D1
Eingeschlossen: BE, sowie C1E bei Vorbesitz C1
Wegfall der Bestimmungen „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ und „zG der Kombination max. 12 000 kg“
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Bus / Führerscheinklasse D
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz Klasse B
Eingeschlossen: D1
Mindestalter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre.Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.
Bus / Führerscheinklasse DE
Kfz der Klasse D mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz Klasse B
Eingeschlossen: BE, D1E, sowie C1E bei Vorbesitz C1
Mindestalter: 18, 20, 21 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.
Traktor / Führerscheinklasse L
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
- mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
Mindestalter: 16 Jahre
Traktor / Führerscheinklasse T
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Eingeschlossen: L
Die Klasse AM wird nicht mehr miterteilt
Mindestalter: 16 Jahre